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Erste Hilfe in Schulen

Am 04.04.2019 hat der Bundesgerichtshof die Erste Hilfe-Pflicht für Sportlehrerinnen und Sportlehrer bekräftigt.

Er hatte an diesem Tag den Fall des 24-Jährigen Sören Z. erneut verhandelt, der nach einem Zusammenbruch im Sportunterricht vor sechs Jahren mit einer einhundertprozentigen Schwerbehinderung lebt.

Der Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig Erste Hilfe-Kenntnisse und die Bereitschaft sie umzusetzen in der Schule sind: Der damals 18-jährige Schüler sackte im Sportunterricht zusammen und erfuhr in der darauf folgenden achtminütigen Bewusstlosigkeit keine Laienreanimation durch die anwesende Lehrkraft, bis der Rettungsdienst eintraf. Am vergangenen Donnerstag betonte der Bundesgerichtshof daraufhin die Pflicht von Sportlehrkräften für die Leistung von rechtzeitigen Erste Hilfe-Maßnahmen.

Wir als Deutsches Jugendrotkreuz setzen uns seit Langem für die Vermittlung von Erste Hilfe-Kenntnissen in der Schule ein. Mit ca. 50.000 Schulsanitäterinnen und Schulsanitätern an ca. 3000 weiterführenden Schulen sind wir auf einem guten Weg, Erste Hilfe-Wissen an einer Vielzahl von Schulen zu vermitteln. Schulsanitätsdienste sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern, die gemeinsam mit einer Kooperationslehrkraft Erste Hilfe-Maßnahmen trainieren und diese im Notfall auch einsetzen. Bei Unfällen im Schulalltag sind sie häufig als erste zur Stelle.

Damit sich Kinder in Notsituationen frühzeitig untereinander helfen können, ist es aber wichtig, sie bereits im Grundschulalter mit einfachen Erste Hilfe-Maßnahmen vertraut zu machen. So gewinnen sie das nötige Selbstbewusstsein, in Unfallsituationen aktiv auf Menschen zuzugehen und es bilden sich erst gar keine Hemmungen. Aus diesem Grund bieten wir auch für Grundschulkinder Erste Hilfe-Programme an.

Wir wünschen uns und setzen uns aktiv dafür ein, dass an jeder Schule Erste Hilfe-Kenntnisse vermittelt werden. Wenn auch ihr Interesse an einem Schulsanitätsdienst an eurer Schule habt, meldet euch gerne beim zuständigen JRK vor Ort.

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